Dorf­gemeinschafts­haus (DGH)
"Haus der Möglichkeiten"

Logo Ohrum

Beantragung DGH-Miete:
Mit Nutzung dieses Formulars zur Beantragung der Anmietung von Räumlichkeiten im DGH wird der elektronischen Verarbeitung der Daten zugestimmt. Die Gemeinde Ohrum versichert, dass die Daten ausschließlich zur Bearbeitung des Antrags unter Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO verwendet werden.

WICHTIG!
Die benutzten Einrichtungen des Dorfgemeinschaftshauses sind pfleglich zu behandeln. Die Räume und Einrichtungen sind nach der Benutzung wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Gemeinde zurückzugeben. Insbesondere ist eine ausreichende Reinigung sicherzustellen und die Toiletten sind in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Die Gemeinde ist berechtigt, nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Räume auf Kosten der Benutzer in einen ordnungsgemäßen Zustand zu setzen oder versetzen zu lassen.
Zur Vermeidung von Störungen der Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr die Eingangstür zum Dorfgemeinschaftshaus geschlossen zu halten. Musikanlagen sind so zu bedienen, dass hiervon ausgehende Geräusche nicht nach außen dringen. Im übrigen ist darauf zu achten, dass außerhalb des Dorfgemeinschaftshauses jegliche Lärmbelästigung unterbleibt.
Fahrzeuge dürfen nur auf den Parkpätzen neben dem Dorfgemeinschaftshaus abgestellt werden.

 
Die Benutzer haften der Gemeinde gegenüber für sämtliche Schäden, deren Ursache in der Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses begründet sind und entbindet damit die Gemeinde von jeglicher Haftung. Sollte ein Verursacher nicht gestellt werden können, haften der Gemeinde gegenüber jeweils der/die genannten Verantwortlichen.
 
Auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit wird besonders hingewiesen.

  1. Zweck der Benutzung:
     
     (z. B. Familienfeier oder FC-Ohrum: Tanzabend) 
     mit voraussichtlich  Teilnehmer*innen
     
  2. Termin:
      <- von  (von TT.MM.JJJJ)
      in der Zeit
      <- von ... bis ->  (von 00:00 bis 23:59)
     
  3. Benötigte Räumlichkeiten:
     2/3 Saal (auch bei gesamter Saal)
     1/3 Saal (auch bei gesamter Saal)
     Clubraum 
     Küche 
     Toiletten und Vorraum sind obligatorisch.
     
      mit Bestuhlung   ohne Bestuhlung
      mit Geschirr   ohne Geschirr
     Es dürfen nur die von der Gemeinde bereitgestellten Einrichtungsgegenstände benutzt werden.
     Sportgeräte (wie z.B. Tischtennisplatten usw.) dürfen nicht benutzt werden. Diese Gegenstände stehen nicht im Eigentum der Gemeinde.

     
    Schlüsselübergabe wird am und die Rückgabe am gewünscht.
     
  4. Verantwortliche(r) / Veranstaltungsleiter*in:
      Name Verantwortliche(r)
      Vorname Verantwortliche(r)
      Wohnort mit Postleitzahl
      Straße mit Hausnummer
      Telefon (tagsüber)
      gültige Emailadresse
     
  5. Nutzungsentgelt:
    Für die Festsetzung des Nutzungsentgeltes gilt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Ohrum.
    Zahlungen / Erstattungen sind unbar zu leisten.
     
  6. Anmietung verbindlich beantragen:
      Es ist bekannt, dass
     die PDF-Download BenutzungssatzungBenutzungssatzung ➹,
     die PDF-Download GebührensatzungGebührensatzung ➹ und
     die PDF-Download HausordnungHausordnung ➹
     bei Zustandekommen Bestandteil des Mietvertrages sind.
      Es ist weiter bekannt, dass die Anmietung erst mit Bestätigung durch die Gemeinde wirksam wird.